Information zum Musikschulunterricht ab Montag, 22.11.2021

UPDATE zum 13.12.2021:
Ab Montag, 13.12., sind Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht wieder im Präsenzunterricht möglich. Gruppenunterricht nur nach gründlicher Abwägung aller Risikofaktoren (Rundschreiben der NÖ Gemeindevertreterverbände vom 10.12.2021).


Liebe MusikschülerInnen, liebe Eltern!

Entgegen zunächst anderslautenden Meldungen darf Einzelunterrichtunter ganz bestimmten Voraussetzungen und Auflagen – auch während des ab morgen geltenden bundesweiten Lockdowns als Präsenzunterricht in der Musikschule stattfinden. Ausgenommen davon sind Gesangs- und Blasintrumentenunterricht, sowie jeglicher Gruppenunterricht!

Bitte lesen Sie die geltenden Bestimmungen unten und verständigen Sie sich mit Ihrer Lehrerin/Ihrem Lehrer, wie der Musikschulunterricht in den folgenden Wochen stattfinden wird!

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – viel Gesundheit wünscht das Musikschulteam! 😷

Geltenden Bestimmungen ab Montag, 22.11.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der aktuelle Lockdown bedingt auch Änderungen bei den niederösterreichischen Musikschulen, um aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie jegliche Coronaübertragung zu vermeiden!


Analog den Maßnahmen im allgemeinen Schulbereich (Erlass des BMBWF-GZ- 2021-0-811.491 (BMBWF/SLI), 19. November 2021) ist vom Präsenzunterricht grundsätzlich abzuraten.

Einschränkungen sind in jedem Fall vorzunehmen, wo die Maskenpflicht, Abstandsregeln oder die Testpflichten wie in der Schule lt. Verordnung vorgegeben nicht einhaltbar sind.

Daher gilt:

  • Generell kein Gruppenunterricht
  • Im Einzelunterricht gilt:
    • Distance Learning für Blasinstrumente, Gesang und alle Instrumente und Unterrichtsfächer, bei denen die durchgängige Maskenpflicht von Lehrenden und Schülerinnnen und Schülern nicht eingehalten werden kann.
    • Für alle anderen Instrumente, bei denen die durchgängige Maskenpflicht und alle Abstandsregeln von Lehrenden und Schülerinnen und Schülern eingehalten werden können, ist ein Einzel-Präsenzunterricht möglich.

Im Falle von Einzel-Präsenzunterricht:

  • Durchgängige Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler und Lehrende:
    • Mindestens Mund-Nasenschutz (MNS) in der Primärstufe bzw. jünger und Sekundarstufe 1 (alle bis 14 Jahre) – empfohlen aber FFP2
    • Mindestens FFP2 in der Sekundarstufe 2 und darüber
    • Impf- und Testpflichten für Schülerinnen und Schüler und Lehrende:
      • Analog den Vorgaben in der Schule
      • Sollten aufgrund von Fernbleiben beim Schulunterricht die entsprechenden Testpflichten von Schülern und Schülerinnen nicht eingehalten werden, dann ist Einzel-Präsenzunterricht nicht möglich. Dies ist verbindlich von Lehrenden zu kontrollieren.

Die Regelungen gelten grundsätzlich bis auf Widerruf und Vorliegen allfälliger neuer Grundlagen. Die Bundesregierung hat den aktuellen Lockdown vorerst auf 20 Tage – also bis zum 12.12.2021 angekündigt. Eine Evaluierung durch die Bundesregierung wird nach 10 Tagen stattfinden.

Auszug aus dem Informationsschreiben der NÖ Gemeindevertreterverbände vom 20.11.2021