Covid-Bestimmungen für die Musikschule im Herbst 2021

Wir haben im Folgenden die wichtigsten Covid-Bestimmungen des MKM NÖ für alle Teilnehmenden am Musikschulunterricht auszugsweise für Sie zusammengefasst.

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Schulbeginn 2021/22 bis auf Widerruf und werden anlassbezogen aktualisiert:

  • Allgemeine bekannte Präventions- und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin (u.a. Hände waschen, nur gesund in den Unterricht kommen, Atem- und Hustenhygiene).
  • Musikschülerinnen und -schüler müssen immer vor Unterrichtsbeginn einen Impfnachweis oder ein gültiges Testzertifikat (z.B. Ninja-Pass) vorweisen können (Ausnahme Vorschulalter).
  • Alle Musikschülerinnen und -schüler (auch alle Lehrpersonen) tragen außerhalb der Unterrichtsräume Mund-Nasenschutz.
  • Der Abstand zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrenden hat im Unterricht stets 1 bis 2 Meter (radial), bei Blasinstrumenten und Gesang 2 bis 3 Meter (radial) zu betragen.
  • Alle externen Personen haben beim Betreten des Schulgebäudes Impfnachweis oder ein gültiges Testzertifikat vorzuweisen und im gesamten Schulgebäude einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Alle weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des MKM NÖ (wichtigste Bestimmungen für MusikschülerInnen gelb markiert):

Wir bedanken uns für die Einhaltung der Maßnahmen und wünschen ein schönes Schuljahr!

UPDATE vom 15. September 2021!

Die Gültigkeit der Antigentests wurde von 48 Stunden auf 24 Stunden verkürzt. Dies gilt für alle Personen, die einen Testnachweis erbringen müssen z.B. ungeimpfte Lehrende, aber auch erwachsene MusikschülerInnen. Ausnahme: für SchülerInnen gelten weiterhin die Testnachweise des Ninja-Passes.